Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Transparenz und Fairness stehen bei mir an erster Stelle.
Dazu gehören unter anderem das Verkehrszivilrecht (z.B. Unfallregulierungen gegenüber Versicherungen), Mietrecht, Vertragsrecht und weitere privatrechtliche Angelegenheiten.
In zivilrechtlichen Fällen rechne ich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert sowie dem Umfang und der Schwierigkeit des Falles.
Bei umfangreicheren oder besonders komplexen Mandaten kann im Einzelfall auch eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden – entweder in Form einer pauschalen Vergütung oder auf Stundenhonorarbasis.
Im Strafrecht vereinbaren wir das Honorar individuell. Die Vergütung hängt vom Umfang und der Komplexität Ihres Falls ab. Selbstverständlich besprechen wir die Kosten im Vorfeld ausführlich, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich direkt mit dieser abrechnen. Gerne übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, insbesondere zur Einholung der Deckungszusage. Kostenlos.
Falls Sie die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht selbst tragen können, prüfen wir gemeinsam, ob Prozesskostenhilfe möglich ist. Diese kann die Kosten teilweise oder vollständig abdecken. Ich unterstütze Sie selbstverständlich bei der Antragstellung.
Für die Erstberatung gelten folgende Pauschalen:
Verbraucher: 190,00 € zzgl. MwSt.
Unternehmer: Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und werden im Vorfeld individuell vereinbart.
Für weitere Fragen oder eine erste Kosteneinschätzung rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir.