Husain Salman
Rechtsanwalt in Charlottenburg

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Rechtsanwalt für Untersuchungshaft in Berlin

Die Anordnung von Untersuchungshaft ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im deutschen Strafprozess. Sie trifft Betroffene meist völlig unvorbereitet – und hat nicht nur juristische, sondern auch persönliche und soziale Konsequenzen. In solchen Situationen ist kompetente anwaltliche Unterstützung entscheidend, um die Haftdauer zu verkürzen oder die Freilassung zu erreichen.

Was ist Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft (U-Haft) ist eine Form des Freiheitsentzugs, die vor einer rechtskräftigen Verurteilung erfolgt. Sie dient nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Strafverfahrens. Für Betroffene bedeutet sie dennoch eine erhebliche Einschränkung der Freiheit und des Alltags – oft mit weitreichenden sozialen und psychischen Folgen.

Zweck und Bedeutung der Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft soll sicherstellen, dass:

• sich die beschuldigte Person dem Verfahren nicht entzieht
• keine Beweise vernichtet oder manipuliert werden
• das Verfahren ungestört ablaufen kann
• in besonderen Fällen – etwa bei Wiederholungsgefahr – ein erneutes Delikt verhindert wird

Sie ist nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und sie verhältnismäßig erscheint.

Rechtsgrundlagen (§ 112 ff. StPO)

Ein Haftbefehl darf nur erlassen werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt und zusätzlich einer der folgenden Haftgründe gegeben ist:

• Fluchtgefahr
• Verdunkelungsgefahr
• Wiederholungsgefahr
• Schwere der Tat

Zudem muss die Anordnung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein.

Ablauf einer Untersuchungshaft in Berlin

Nach der Festnahme erfolgt innerhalb von 24 Stunden die Vorführung vor einen Ermittlungsrichter. Dort wird über den Haftbefehl entschieden. Bei Bestätigung folgt die Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt.

Haftprüfung und Haftbeschwerde

• Haftprüfung (§ 117 StPO) – Überprüfung durch das ursprüngliche Gericht
• Haftbeschwerde (§ 304 StPO) – Überprüfung durch ein übergeordnetes Gericht
• Haftverschonung – z. B. durch Kaution, Meldeauflagen oder Wohnsitznachweis

Besondere Aspekte

• Untersuchungshaft ist keine Strafe
• Jugendliche unterliegen besonderen Schutzvorschriften (§ 72 JGG)
• Zeit in U-Haft wird auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet (§ 51 StGB)

Fazit
Untersuchungshaft stellt einen tiefen Einschnitt in das Leben der Betroffenen dar. Die rechtlichen Hürden für ihren Erlass sind hoch – dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Entscheidungen, die überprüft werden sollten. Eine fundierte Verteidigung kann den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.

Verteidigung bei Untersuchungshaft in Berlin – diskret, erfahren, entschlossen

Sollte bei Ihnen selbst oder einem Angehörigen ein Haftbefehl erlassen worden sein, unterstütze ich Sie als erfahrener Strafverteidiger in Berlin mit der gebotenen Schnelligkeit und Sorgfalt – bei Haftprüfung, Haftbeschwerde oder der Organisation von Haftalternativen.

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