Husain Salman
Rechtsanwalt in Charlottenburg

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Mieterhöhung erhalten? Lassen Sie Ihre Rechte als Mieter prüfen

Eine Mieterhöhung bedeutet oft eine erhebliche finanzielle Belastung – insbesondere in einer Stadt wie Berlin, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig. Ich prüfe für Sie, ob die Erhöhung Ihrer Miete den gesetzlichen Vorgaben entspricht und unterstütze Sie dabei, unzulässige Forderungen abzuwehren.

Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

Vermieter dürfen die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Häufig berufen sie sich dabei auf:

• Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

• Modernisierungsmaßnahmen

• Staffelmietverträge

In allen Fällen gelten strenge gesetzliche Vorgaben, die nicht selten missachtet werden.

Typische Fehler bei Mieterhöhungen:

• Formfehler im Mieterhöhungsschreiben

• Unvollständige oder unzutreffende Begründung

• Verstoß gegen die Kappungsgrenze (max. 15 % in 3 Jahren in Berlin)

• Falsche Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel

Diese Fehler führen oft dazu, dass die Mieterhöhung unwirksam ist – oder zumindest deutlich zu hoch angesetzt wurde.

Ihre Rechte als Mieter in Berlin:

• Sie können eine anwaltliche Prüfung der Mieterhöhung verlangen.

• Eine Zustimmung ist nur bei rechtmäßiger Forderung erforderlich.

• Sie haben zwei Monate Zeit, die Mieterhöhung zu prüfen.

Modernisierungsmieterhöhungen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich – und müssen korrekt angekündigt werden.

Ich prüfe Ihre Mieterhöhung – schnell und rechtssicher

Als auf Mietrecht spezialisierter Anwalt in Berlin vertrete ich ausschließlich Mieter. Ich prüfe Ihre Mieterhöhung auf formelle und inhaltliche Fehler und zeige Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf – bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Jetzt Mieterhöhung prüfen lassen

Sie haben ein Schreiben zur Mieterhöhung erhalten? Warten Sie nicht zu lange – nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Rechte als Mieter zu wahren.

Mietrecht Berlin – kompetente Hilfe für Mieter bei Mieterhöhungen