Verträge sind allgegenwärtig – im Alltag wie im Geschäftsleben. Ob beim Online-Shopping, dem Erwerb eines Gebrauchtwagens, bei Bauprojekten oder der Buchung von Dienstleistungen: Sobald zwei Parteien eine Leistung gegen eine Gegenleistung austauschen, liegt ein Vertrag vor. Konflikte entstehen dann, wenn Leistungen fehlerhaft oder gar nicht erbracht werden, wenn Zahlungen ausbleiben oder wenn Vertragsinhalte unterschiedlich ausgelegt werden.
Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Berlin bietet meine Kanzlei fundierte rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche – außergerichtlich und gerichtlich. Ziel ist stets eine rechtssichere Klärung, die wirtschaftlich sinnvoll und juristisch durchsetzbar ist.
Im deutschen Vertragsrecht lassen sich zahlreiche Vertragstypen unterscheiden. In der Praxis sind vor allem folgende Hauptbereiche von besonderer Bedeutung:
Das Kaufrecht ist ein zentrales Element des Vertragsrechts. Es regelt die rechtlichen Beziehungen beim Erwerb beweglicher Sachen – etwa bei Konsumgütern, Fahrzeugen oder Technikprodukten.
Klassische Streitfälle entstehen bei:
Sachmängeln (z. B. beschädigte oder nicht funktionstüchtige Ware),
verspäteter Lieferung,
Rücktritts- oder Widerrufsfällen, insbesondere im Onlinehandel.
Beispiel:
Ein Käufer erwirbt ein gebrauchtes Auto von einem privaten Verkäufer. Nach wenigen Tagen leuchtet die Motorkontrollleuchte auf, und die Werkstatt stellt einen schweren Vorschaden fest, der beim Verkauf nicht erwähnt wurde. Der Käufer möchte das Fahrzeug zurückgeben und sein Geld erstattet bekommen.
Der Werkvertrag verpflichtet zur Herstellung eines konkreten Erfolgs – sei es ein Bauwerk, eine Reparatur oder eine individuell angefertigte Software. Anders als beim Dienstvertrag wird hier nicht nur ein Tätigwerden, sondern ein greifbares Ergebnis geschuldet.
Häufige Konfliktfelder:
fehlerhafte oder unvollständige Ausführung,
Verzögerungen bei der Fertigstellung,
überhöhte Nachforderungen („Nachträge“).
Beispiel:
Ein Handwerksbetrieb soll eine neue Dusche einbauen. Nach dem Einbau stellt sich heraus, dass die Duschkabine undicht ist und regelmäßig Wasser ausläuft. Der Kunde fordert Nachbesserung oder eine Rückzahlung eines Teils der Kosten.
Beim Dienstvertrag schuldet die eine Partei lediglich das Tätigwerden, nicht den Erfolg. Dazu zählen u. a. Verträge mit Coaches, Beratern, Trainern, Nachhilfeanbietern oder Dienstleistern im IT-Bereich. Die Besonderheit liegt darin, dass es oft keine objektiv messbare Leistung gibt – was Konflikte begünstigt.
Typische Probleme:
Leistungen werden nicht wie vereinbart erbracht,
Kündigungsmöglichkeiten sind unklar,
Honorar wird trotz mangelnder Leistung eingefordert.
Beispiel:
Eine Mandantin schließt einen Jahresvertrag mit einem Personal Trainer ab. Nach wenigen Sitzungen reagiert dieser nicht mehr auf Terminwünsche. Trotzdem stellt er weiterhin monatlich Beträge in Rechnung. Die Mandantin möchte den Vertrag kündigen und keine weiteren Zahlungen leisten.
Darlehen: Eine Privatperson leiht einem Bekannten Geld ohne schriftliche Vereinbarung. Als der Rückzahlungstermin kommt, weigert sich der Schuldner zu zahlen und behauptet, es sei eine Schenkung gewesen.
Schenkung: Eine Großmutter verschenkt ihrem Enkel ein Auto. Nach einem Streit möchte sie das Fahrzeug zurückhaben.
Leihe: Jemand verleiht sein teures Kamera-Equipment an einen Freund. Die Kamera wird beschädigt zurückgegeben – und der Freund will keine Verantwortung übernehmen.
Abo-Verträge: Eine Verbraucherin schließt im Fitnessstudio ein Zweijahres-Abo ab. Nach einem Umzug wird ihr Wunsch, den Vertrag vorzeitig zu beenden, abgelehnt.
Mietverträge außerhalb des Wohnraummietrechts (z. B. Gewerbemiete, Automiete, Gerätemiete): Ein Unternehmer mietet für seine Firma ein Büro in Berlin. Nach Einzug stellt sich heraus, dass der Internetanschluss deutlich langsamer ist als vertraglich zugesichert. Die Nutzung der Räume ist dadurch stark eingeschränkt – der Mieter will die Miete mindern oder außerordentlich kündigen.
Auch hier gilt: Eine fundierte rechtliche Prüfung schützt vor voreiligen Zahlungen oder dem Verlust eigener Ansprüche.
Vertragliche Auseinandersetzungen lassen sich häufig vermeiden, wenn der Vertrag bereits im Vorfeld klar und eindeutig gestaltet wird. Wo dies versäumt wurde oder bereits eine Streitigkeit entstanden ist, sollte rasch rechtlicher Rat eingeholt werden – denn Fristen, Beweislast und Formvorgaben spielen im Vertragsrecht eine zentrale Rolle.
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen vor Abschluss,
- Bewertung von Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten,
- Geltendmachung und Abwehr vertraglicher Ansprüche,
- Prozessvertretung bei Vertragsverletzungen oder Zahlungsklagen.
Ob im privaten oder geschäftlichen Kontext: Verträge sollten nicht zur Belastung werden. Wer frühzeitig handelt, kann oft hohe Folgekosten vermeiden. Die Kanzlei bietet fundierte Unterstützung im Vertragsrecht – mit Erfahrung, Augenmaß und Durchsetzungskraft.
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