Konflikte rund um bewegliche oder unbewegliche Sachen sind juristisch anspruchsvoll – gerade dann, wenn Besitz und Eigentum auseinanderfallen oder sich mehrere Personen auf ein Recht an derselben Sache berufen. Ob Herausgabe, Besitzentziehung, Eigentumsbehauptung oder Grenzverletzung: In meiner Kanzlei in Berlin berate und vertrete ich Mandanten in allen sachenrechtlichen Streitigkeiten.
Im deutschen Zivilrecht ist streng zu unterscheiden zwischen dem Eigentum (§ 903 BGB) – dem umfassenden Herrschaftsrecht über eine Sache – und dem Besitz (§ 854 BGB) – der bloßen tatsächlichen Sachherrschaft. Diese Unterscheidung hat erhebliche rechtliche Folgen:
Der Eigentümer kann die Sache grundsätzlich von jedem unberechtigten Besitzer herausverlangen (§ 985 BGB).
Der Besitzer, auch wenn er kein Eigentümer ist, wird in bestimmten Fällen gegen Eingriffe geschützt (§§ 861, 862 BGB).
Auch Störungen des Eigentums ohne Besitzentzug – etwa durch Überbau oder Immission – können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB) auslösen.
Herausgabeanspruch (§ 985 BGB): Wenn der Eigentümer nicht im Besitz der Sache ist und der Besitzer kein Besitzrecht geltend machen kann.
Abwehr verbotener Eigenmacht (§§ 858 ff. BGB): Auch der unrechtmäßige Besitzer ist vor Selbstjustiz geschützt.
Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB): Bei jeder rechtswidrigen Störung des Eigentums, etwa durch Überbau, Einbau, Ablagerung oder dauerhafte Immission.
Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB, § 1000 BGB): In Einzelfällen kann auch der Besitzer vorübergehend berechtigt sein, die Sache nicht herauszugeben.
Sachenrechtliche Streitigkeiten erfordern scharfe juristische Abgrenzungen, schnelle Reaktionsfähigkeit und saubere Beweisführung. Gerade in Berlin, mit seiner Vielzahl an Mietverhältnissen, Garagen- und Kellernutzungen, Fahrzeugüberlassungen und engen Nachbarschaften, kommt es häufig zu Besitz- und Eigentumskonflikten.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
gerichtlicher Geltendmachung von Herausgabe-, Besitzschutz- und Beseitigungsansprüchen,
Abwehr unberechtigter Klagen,
Beweissicherung (Zeugen, Fotos, Kaufverträge, Gutachten),
Einstweiligem Rechtsschutz bei Besitzentziehung,
Schriftwechsel mit gegnerischer Seite oder Polizei bei strafrechtlicher Relevanz.
Ob in Berlin oder Umgebung: Wenn Sie rechtlichen Beistand bei Eigentums- oder Besitzfragen brauchen, bin ich für Sie da – mit Durchsetzungskraft, Sachkunde und dem Ziel, Ihre Rechte effizient durchzusetzen.
Kontaktieren Sie mich jetzt für eine erste Einschätzung – auch kurzfristig bei akuten Besitzentziehungen oder Eigentumsstreitigkeiten.