Die Mietkaution dient als finanzielle Absicherung für den Vermieter – nicht als zusätzliche Einnahmequelle. Dennoch kommt es häufig vor, dass Vermieter die Rückzahlung verzögern, unrechtmäßig kürzen oder die gesamte Kaution einbehalten. Ich unterstütze Sie als Mieter in Berlin dabei, Ihre Mietkaution schnell und vollständig zurückzubekommen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter grundsätzlich die Pflicht, die Kaution innerhalb eines angemessenen Zeitraums – in der Regel drei bis sechs Monate – zurückzuzahlen. Eine längere Zurückhaltung ist nur zulässig, wenn noch berechtigte Ansprüche offen sind, etwa ausstehende Betriebskosten oder Schäden in der Wohnung.
• Unzulässige Einbehalte wegen angeblicher Schäden
• Verrechnung mit noch nicht fälligen Nebenkosten
• Nicht nachvollziehbare Abzüge ohne Belege
• Unrechtmäßige Verzögerung der Auszahlung
• Anspruch auf vollständige Rückzahlung, wenn keine berechtigten Gegenforderungen bestehen
• Zinsanspruch, denn die Kaution muss verzinslich angelegt werden
• Belegpflicht des Vermieters bei Abzügen
• Recht auf rechtliche Unterstützung, wenn der Vermieter nicht reagiert
Ich vertrete ausschließlich Mieter in Berlin und setze Ihre Ansprüche konsequent durch. Wenn Ihre Kaution ganz oder teilweise einbehalten wird, kläre ich für Sie, ob dies rechtlich zulässig ist – und sorge für die Rückzahlung.
Nutzen Sie mein Angebot für eine kostenlose Ersteinschätzung. Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten Sie haben und wie wir Ihre Mietkaution zügig durchsetzen können.
Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin – spezialisiert auf Mieterrechte