Wenn Sie als Mieter eine Räumungsklage erhalten, ist das oft mit großer Verunsicherung und existenziellen Sorgen verbunden. Wichtig ist: Sie sind nicht schutzlos. Ich unterstütze Sie als erfahrener Anwalt für Mietrecht in Berlin dabei, Ihre Wohnung zu verteidigen – mit rechtlicher Klarheit, Erfahrung und Entschlossenheit.
Eine Räumungsklage wird vom Vermieter eingereicht, wenn er Sie zur Aufgabe Ihrer Wohnung zwingen will – meist nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs, angeblichen Pflichtverletzungen oder Eigenbedarf. Doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig, und viele Räumungsklagen scheitern an formalen oder inhaltlichen Mängeln.
• Prüfung der Kündigung auf formale und materielle Fehler
• Möglichkeit zur Abwendung durch Zahlung der Mietrückstände (§ 569 BGB)
• Widerspruch gegen die Kündigung aus sozialen oder persönlichen Gründen (§ 574 BGB)
• Vermeidung der Zwangsräumung durch Vergleich oder Ratenvereinbarung
• Unwirksame oder nicht begründete Kündigungen
• Fehlende Fristen oder Zustellungsfehler
• Kein Nachweis eines berechtigten Interesses des Vermieters
• Verletzung der Schonfristzahlung
• Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Mietrecht – die Klagefrist beträgt oft nur zwei Wochen.
• Leisten Sie ggf. offene Mietzahlungen nach, um eine Kündigung rückgängig zu machen.
• Nutzen Sie Ihre Rechte, z. B. auf Räumungsschutz oder Sozialklausel.
• Lassen Sie sich nicht einschüchtern – auch Vermieter müssen sich an Regeln halten.
Ich vertrete ausschließlich Mieter in Berlin – engagiert, kompetent und mit Blick für Ihre individuelle Situation. Ziel ist es, eine Kündigung abzuwehren, Räumung zu verhindern und Ihre Wohnung zu sichern.
Sie haben eine Räumungsklage erhalten? Warten Sie nicht – je schneller Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen. Nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Verteidigung sofort auf den Weg zu bringen.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin – spezialisiert auf Räumungsklagen und Kündigungsschutz