Husain Salman
Rechtsanwalt in Charlottenburg

030 / 915 339 01

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin

Jugendliche und Heranwachsende machen Fehler – manchmal mit rechtlichen Folgen. Das Jugendstrafrecht ist darauf ausgerichtet, nicht zu bestrafen, sondern zu erziehen. Dennoch drohen auch hier empfindliche Sanktionen, insbesondere wenn es um Körperverletzung, Diebstahl, Drogendelikte oder Gewalt geht. In Berlin, wo Jugendkriminalität im Fokus der Justiz steht, ist eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend.

Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin setze ich mich dafür ein, die strafrechtlichen Folgen gering zu halten und langfristige Schäden zu vermeiden.

Wann greift das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für:

• Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre): Immer nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
• Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre): Nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht, je nach Reife und Einzelfall

Ziel ist nicht Strafe, sondern erzieherische Einwirkung. Trotzdem sind Sozialstunden, Arrest, Bewährungsstrafen oder die Unterbringung in Erziehungsanstalten möglich – mit teils erheblichen Auswirkungen auf Ausbildung, Job und Zukunft.

Typische Straftaten im Jugendstrafrecht

• Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung
• Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung
• Drogenbesitz und -handel
• Cybermobbing, Beleidigung, Online-Delikte
• Beteiligung an Gruppen- oder Gewaltdelikten

Besonders in Berlin, mit einer vielfältigen Jugendkultur und sozialen Spannungen, ist eine differenzierte rechtliche Einordnung notwendig.

Strafverfahren gegen Jugendliche – was tun?

Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder eine Vorladung ausgesprochen, sollten Eltern und Betroffene nicht abwarten oder allein handeln. Eine falsche Aussage oder das Fehlen einer Strategie kann schwerwiegende Folgen haben.

Ich unterstütze Sie vom ersten Schritt an:

• Kontaktaufnahme mit Polizei und Jugendgerichtshilfe
• Prüfung der Vorwürfe und Beweise
• Entwicklung einer verteidigungsorientierten Lösung
• Vertretung vor dem Jugendgericht oder im Strafbefehlverfahren

Ziele meiner Verteidigung im Jugendstrafrecht

• Vermeidung unnötiger Strafen und Eintragungen
• Förderung erzieherischer Maßnahmen statt Strafvollzug
• Schutz der persönlichen und schulischen Entwicklung
• Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, Schulen, Familienberatungen

Warum anwaltliche Hilfe im Jugendstrafrecht so wichtig ist

Gerade in jungen Jahren kann ein Strafverfahren lebenslange Auswirkungen haben. Ein Eintrag im Bundeszentralregister kann spätere Bewerbungen, Reisen oder Ausbildungsplätze erschweren. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig gegenzusteuern.

Jetzt Rechtsbeistand im Jugendstrafrecht sichern

Sie oder Ihr Kind haben eine Vorladung erhalten, es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – oder es läuft bereits eines? Ich biete Ihnen eine kompetente, verständnisvolle und zielgerichtete Verteidigung im Jugendstrafrecht.

Vereinbaren Sie eine vertrauliche Erstberatung in Berlin – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.