Husain Salman
Rechtsanwalt in Charlottenburg

030 / 915 339 01

Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin

Verkehrsstraftaten sind keine Bagatellen. Sie können erhebliche strafrechtliche und persönliche Folgen haben: Geld- oder Freiheitsstrafen, Fahrverbote, der Entzug der Fahrerlaubnis und in vielen Fällen ein Eintrag im Führungszeugnis. Auch berufliche Konsequenzen – etwa für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Personen mit Führerscheinpflicht im Beruf – sind häufig die Folge.

Als Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin vertrete ich Sie im gesamten Strafverfahren – von der polizeilichen Vorladung und dem Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu erreichen.

Typische Verkehrsstraftaten im Überblick

• Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Bereits Manipulationen an Fahrzeugen oder absichtliche Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer können als gefährlicher Eingriff gewertet werden. Auch Unfälle, bei denen Hindernisse auf die Fahrbahn gelangen oder absichtlich verursacht werden, fallen unter diese Vorschrift.
Ihr Vorteil mit mir: Ich prüfe, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder ob der Tatbestand möglicherweise nicht erfüllt wurde. Viele Ermittlungsverfahren in diesem Bereich lassen sich einstellen.

• Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Unvorsichtige oder rücksichtslose Fahrweisen wie das Überfahren einer roten Ampel, riskantes Überholen oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können als Gefährdung gewertet werden, vor allem wenn konkrete Gefahren oder Unfälle entstehen.
Ihr Vorteil mit mir: Ich analysiere die Beweislage, überprüfe Messdaten und setze mich frühzeitig für eine Verfahrenseinstellung oder eine möglichst milde Strafe ein.

• Illegale Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
Die Teilnahme an verbotenen Straßenrennen wird besonders streng verfolgt. Bereits erhebliches Beschleunigen oder das Erreichen hoher Geschwindigkeiten kann auch ohne Mitfahrer oder konkretes Rennen unter diesen Straftatbestand fallen.
Ihr Vorteil mit mir: Ich verteidige Sie gegen weite Auslegungen des Rennparagrafen und prüfe, ob das Verhalten wirklich unter § 315d StGB fällt oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

• Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB)
Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führen häufig zu Strafverfahren. Bereits geringe Promillewerte oder der Nachweis von Betäubungsmitteln haben oft weitreichende Folgen.
Ihr Vorteil mit mir: Ich prüfe die angewendeten Messverfahren, dokumentierte Blutalkoholwerte oder toxikologische Gutachten und setze mich für entlastende Ergebnisse ein.

• Unfallflucht (§ 142 StGB)
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert strafrechtliche Sanktionen und verliert im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz.
Ihr Vorteil mit mir: Ich entwickle eine Verteidigungsstrategie, um eine Einstellung zu erreichen oder die rechtlichen Folgen abzumildern.

• Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wird strafrechtlich verfolgt und kann Probleme bei der Wiedererteilung nach sich ziehen.
Ihr Vorteil mit mir: Ich prüfe die genaue Sachlage und arbeite an einer Lösung, die die rechtlichen Konsequenzen begrenzt.

• Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Unfälle mit Personenschaden werden bei nachgewiesener Fahrlässigkeit strafrechtlich verfolgt.
Ihr Vorteil mit mir: Ich analysiere die Umstände genau und setze mich für eine möglichst milde Ahndung oder Verfahrenseinstellung ein.

• Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§ 222 StGB)
Kommt es durch einen Unfall mit fahrlässigem Verhalten zu einem Todesfall, steht eine Freiheitsstrafe im Raum.
Ihr Vorteil mit mir: Ich entwickle eine rechtlich fundierte Verteidigungsstrategie und begleite Sie durch dieses emotional und juristisch belastende Verfahren.

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Im Verkehrsstrafrecht entscheidet oft schon das Verhalten im Ermittlungsverfahren über den weiteren Verlauf. Ob eine Einlassung abgegeben wird, Schweigen sinnvoll ist oder ein Ausgleich angestrebt wird – diese Entscheidungen sollten nicht ohne anwaltliche Beratung getroffen werden.

Tipp: Nehmen Sie so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch – idealerweise direkt nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung oder sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren.

Ihre Vorteile auf einen Blick

✔ Individuelle Verteidigungsstrategie ab dem Ermittlungsverfahren
✔ Prüfung von Beweismitteln und Messdaten
✔ Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
✔ Abwehr von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentzug
✔ Erfahrung im Verkehrsstrafrecht
✔ Schnelle und transparente Kommunikation

Ablauf meiner Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Kostenfreie Ersteinschätzung: Sie schildern den Vorwurf und reichen erste Unterlagen ein.

Akteneinsicht und Analyse: Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe die Beweislage sowie eventuelle Verfahrensfehler.

Entwicklung der Verteidigungsstrategie: Gemeinsam erarbeiten wir die beste Vorgehensweise.

Vertretung im gesamten Verfahren: Ich übernehme die Kommunikation mit allen Beteiligten und vertrete Sie im Ermittlungs-, Strafbefehls- und Hauptverfahren.

Strafverfahren im Straßenverkehr bergen erhebliche Risiken für Freiheit, Mobilität und berufliche Perspektiven. Ich setze meine Erfahrung im Verkehrsstrafrecht gezielt ein, um Ihre Rechte effektiv zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Jetzt Beratung anfordern – ich verteidige Ihre Rechte im Verkehrsstrafrecht in Berlin. Ob Sie eine Anzeige erhalten haben, ein Ermittlungsverfahren befürchten – oder bereits eines gegen Sie läuft.