Husain Salman
Rechtsanwalt in Charlottenburg

030 / 915 339 01

Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) zählt zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. In Berlin – einer Stadt mit hoher Polizeipräsenz und regelmäßigem Fokus auf Drogendelikte – geraten Betroffene schnell ins Visier der Ermittlungsbehörden. Bereits eine geringe Menge kann strafrechtliche Konsequenzen haben. In dieser Situation ist ein erfahrener Rechtsanwalt gefragt, der Sie kompetent, diskret und entschlossen verteidigt.

Typische Delikte im Betäubungsmittelstrafrecht – Überblick

Das BtMG regelt alle Straftaten im Zusammenhang mit verbotenen Substanzen. Besonders häufige Vorwürfe sind:

Besitz von Betäubungsmitteln
• Handel, Einfuhr oder Abgabe von Drogen
Anbau oder Herstellung von Cannabis
Fahren unter Drogeneinfluss
• Verstöße gegen ärztliche Verschreibungsregeln
• Beteiligung an bandenmäßigen Strukturen

In Berlin reichen die Fälle von gelegentlichem Eigenkonsum bis zu organisierten Strukturen im Drogenhandel – oft mit schwerwiegenden strafrechtlichen Folgen.

Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitz oder -handel – was tun in Berlin?

Ermittlungsverfahren nach dem BtMG beginnen oft mit einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vorladung zur Polizei. Wer jetzt ohne anwaltliche Beratung agiert, riskiert unnötige Belastungen. In Berlin ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren – nicht selten lässt sich das Verfahren bei geringen Mengen oder Ersttätern einstellen.

Warum anwaltliche Hilfe im Betäubungsmittelstrafrecht entscheidend ist

Viele Beschuldigte unterschätzen die Tragweite der Vorwürfe oder hoffen auf milde Behandlung. Doch gerade im BtMG-Bereich kommt es oft auf Details an: Mengen, Substanzart, Konsummotive und Vorstrafen entscheiden über das Strafmaß.

Eine spezialisierte Strafverteidigung hilft, Ihre Rechte zu sichern, belastende Aussagen zu vermeiden und in geeigneten Fällen eine Verfahrenseinstellung oder Bewährungsstrafe zu erreichen.

Verteidigungsstrategien im BtMG-Verfahren – Erfahrung zählt

Die Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren erfordert nicht nur juristisches Wissen, sondern auch taktisches Feingefühl und Erfahrung mit lokalen Behörden und Gerichten. Ich prüfe jeden Fall individuell und setze mich dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Mögliche Verteidigungsansätze:

• Zweifel an Besitz- oder Handelsabsicht
• Rechtswidrige Durchsuchungen oder Verfahrensfehler
• Geringfügigkeit nach § 31a BtMG (Verfahrenseinstellung)
• Zusammenarbeit mit Drogenberatungsstellen oder Therapiebereitschaft

Vertrauliche Rechtsberatung zum Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin

Diskretion ist bei Drogenverfahren entscheidend. Als Rechtsanwalt in Berlin biete ich Ihnen individuelle und vertrauensvolle Beratung, auf Wunsch auch kurzfristig oder außerhalb üblicher Bürozeiten. Mein Ziel: Ihre Rechte wahren, Ihre Perspektive sichern.

Jetzt anwaltliche Unterstützung im BtMG-Fall sichern

Sie wurden wegen eines Drogendelikts angezeigt, befürchten ein Ermittlungsverfahren – oder es läuft bereits eines gegen Sie? Warten Sie nicht – handeln Sie jetzt.

Vereinbaren Sie eine vertrauliche Erstberatung in Berlin – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.