Husain Salman
Rechtsanwalt in Charlottenburg

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Pflichtverteidigung in Berlin

In bestimmten Strafverfahren ist die Mitwirkung eines Verteidigers gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob der Beschuldigte sich einen Anwalt leisten kann oder will. In diesen Fällen wird eine sogenannte Pflichtverteidigung angeordnet. Sie dient dem Schutz der Rechte des Angeklagten und der Fairness im Verfahren.

Die Auswahl des Pflichtverteidigers ist dabei keineswegs beliebig – unter bestimmten Voraussetzungen können Beschuldigte selbst einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens benennen, der dann als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht?

Eine Pflichtverteidigung wird bei sogenannten notwendigen Verteidigungen angeordnet – geregelt in § 140 StPO. Beispiele für solche Fälle:

• Schwere Straftaten mit drohender Freiheitsstrafe von über einem Jahr
• Untersuchungshaft (bereits bei Haftbefehl oder Vollzug)
• Sicherungsverfahren oder Unterbringung in der Psychiatrie
• Verhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht
• Verteidigung im Jugendstrafrecht unter bestimmten Bedingungen
• Verfahren mit umfangreicher Beweislage oder schwieriger Sachlage

Auch bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen kann eine Pflichtverteidigung angeordnet werden, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.

Was bedeutet „Pflichtverteidiger“ – und was nicht?

Der Begriff „Pflichtverteidiger“ bedeutet nicht, dass der Anwalt weniger engagiert oder von Amts wegen handelt. Es bedeutet lediglich, dass der Staat die Kosten zunächst übernimmt und ein Anwalt beigeordnet wird.

Betroffene haben das Recht, einen bestimmten Anwalt zu benennen. Erfolgt dies nicht, bestimmt das Gericht den Pflichtverteidiger. Eine nachträgliche Abwahl ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Kosten der Pflichtverteidigung

Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse. Wird der Mandant später verurteilt, können die Kosten nachträglich auferlegt werden – z. B. als Teil der Verfahrenskosten. Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens entstehen dem Mandanten in der Regel keine Kosten.

Ihre Rechte bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers

• Freie Wahl eines Rechtsanwalts vor Beiordnung möglich
• Der Anwalt muss die Übernahme erklären und wird dann vom Gericht bestellt
• Das Gericht ist verpflichtet, dem Wunsch zu entsprechen – sofern keine Hinderungsgründe bestehen

Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen oder empfindlichen Strafandrohungen ist es wichtig, einen Verteidiger des Vertrauens einzusetzen, der Erfahrung im Strafrecht mitbringt.

Fazit
Pflichtverteidigung ist ein zentrales Instrument für ein faires Strafverfahren – besonders bei schwerwiegenden Vorwürfen oder bei Untersuchungshaft. Beschuldigte sollten ihr Recht auf anwaltliche Unterstützung aktiv wahrnehmen – und nicht dem Zufall überlassen, wer sie vor Gericht vertritt.

Pflichtverteidigung in Berlin – erfahren, engagiert, durchsetzungsstark

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