Das Verkehrsrecht ist ein vielseitiges Rechtsgebiet, das sowohl zivilrechtliche als auch straf- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen umfasst. Es regelt das Verhalten im Straßenverkehr sowie die rechtlichen Folgen von Verkehrsverstößen und Unfällen. Die wichtigsten Teilbereiche des Verkehrsrechts sind:
Im Verkehrszivilrecht geht es um die rechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen. Dabei stehen Schadensersatzansprüche im Vordergrund – insbesondere für Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung oder Schmerzensgeld. Auch die Haftungsverteilung bei unklarer Schuldfrage sowie die Kommunikation mit Kfz-Haftpflichtversicherern und Gutachtern gehören zu diesem Bereich.
Das Verkehrsstrafrecht betrifft solche Straftaten im Straßenverkehr, durch die zentrale Rechtsgüter wie die allgemeine Verkehrssicherheit sowie Leben, Gesundheit und Eigentum gefährdet oder verletzt werden. Dazu zählen unter anderem gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB) oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Die Sanktionen reichen von Geld- bis Freiheitsstrafen und beinhalten häufig auch Fahrverbote oder den Entzug der Fahrerlaubnis.
Leichtere Verkehrsverstöße – etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverletzungen oder Handy am Steuer – werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Hier drohen Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) sowie gegebenenfalls Fahrverbote. Das Verfahren erfolgt in der Regel durch Bußgeldbescheid und kann gerichtlich überprüft werden.
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde – z. B. der Entzug der Fahrerlaubnis bei Eignungszweifeln, die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder Auflagen zur Wiedererteilung. Auch die Punktebewertung im Fahreignungsregister, Fahrtenbuchauflagen oder Eignungszweifel aufgrund von Erkrankungen oder Drogenkonsum fallen in diesen Bereich.