Husain Salman
Rechtsanwalt in Charlottenburg

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Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wer durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, hat in vielen Fällen Anspruch auf Ausgleich. Das kann ein kaputtes Handy nach einem Sturz durch Fremdverschulden sein, ein beschädigtes Fahrzeug nach einem Auffahrunfall oder auch seelisches Leid nach einer Körperverletzung.

Im deutschen Zivilrecht besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn jemand schuldhaft das Eigentum, die Gesundheit oder andere Rechte einer Person verletzt. Zusätzlich kann bei körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Als Kanzlei für Zivilrecht in Berlin prüfen wir, ob und in welcher Höhe Ersatzansprüche bestehen – und setzen diese effektiv durch, notfalls auch gerichtlich.

Was zählt als ersatzfähiger Schaden?

Ein Schaden kann ganz unterschiedliche Formen annehmen.

Häufige Fälle aus der Praxis sind:

Sachschäden, z. B. beschädigtes Eigentum nach einem Unfall

Personenschäden, z. B. nach einem Sturz, einer Tätlichkeit oder einem Verkehrsunfall

Vermögensschäden, etwa durch Vertragsverletzungen oder verspätete Lieferungen

Nutzungsausfall, z. B. bei einem defekten Fahrzeug oder Gerät

Folgekosten, etwa für Reparaturen, Gutachten, Mietwagen oder Behandlungskosten

Beispiel:
Ein Fahrradfahrer wird von einem unachtsam geöffneten Autotür getroffen. Dabei wird sein Rad beschädigt und er selbst verletzt sich am Handgelenk. Neben den Reparaturkosten kann auch Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall verlangt werden, wenn er vorübergehend nicht arbeiten kann.

Wann gibt es Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Schäden, also für Schmerzen, Leiden oder entgangene Lebensfreude.

Es kommt insbesondere bei folgenden Fällen in Betracht:

Körperverletzungen (z. B. Prellungen, Knochenbrüche, dauerhafte Beeinträchtigungen)

Verkehrsunfälle mit Personenschaden

Unfälle durch mangelhafte Wege, Treppen, Baustellen etc.

Tätlichkeiten, Mobbing oder psychische Belastung durch Dritte

Beispiel:
Ein Autofahrer übersieht einen Fußgänger auf dem Zebrastreifen und fährt ihn an. Der Fußgänger erleidet dabei einen Beinbruch und muss mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden.
Neben dem Ersatz der Behandlungskosten steht ihm auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu, das die erlittenen Schmerzen und die Einschränkungen im Alltag ausgleicht.

Was sollte bei Schadensfällen beachtet werden?

In vielen Fällen ist schnelles Handeln entscheidend. Wer etwa nach einem Unfall oder einer Sachbeschädigung nicht rechtzeitig Beweise sichert oder Fristen einhält, kann wichtige Ansprüche verlieren. Es empfiehlt sich:

- Fotos vom Schaden und vom Unfallort anzufertigen

- Zeugen zu benennen oder Kontaktdaten zu sichern

- ärztliche Befunde bei Verletzungen aufzubewahren

- eine frühzeitige anwaltliche Prüfung der Ansprüche einzuholen

Insbesondere bei unübersichtlicher Sachlage oder hohen Beträgen lohnt sich die anwaltliche Durchsetzung – auch gegenüber Versicherungen, die Ansprüche oft kürzen oder ablehnen.

Jetzt Ansprüche prüfen lassen – Kanzlei für Schadensersatzrecht in Berlin

Ob nach einem Unfall, einer Körperverletzung oder einer beschädigten Sache – wer einen Schaden erlitten hat, muss ihn nicht allein tragen. In vielen Fällen bestehen rechtlich durchsetzbare Ansprüche auf Ersatz oder Entschädigung. Die Kanzlei bietet Ihnen eine kompetente Prüfung Ihrer Situation, rechtliche Durchsetzung und Verhandlung mit Anspruchsgegnern oder Versicherern.

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